Rechtsprechung
   LG Hagen, 01.07.2011 - 9 O 191/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48023
LG Hagen, 01.07.2011 - 9 O 191/10 (https://dejure.org/2011,48023)
LG Hagen, Entscheidung vom 01.07.2011 - 9 O 191/10 (https://dejure.org/2011,48023)
LG Hagen, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 9 O 191/10 (https://dejure.org/2011,48023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachrang der Darlehensrückforderung eines mit der Insolvenzschuldnerin verbundenen Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5; InsO § 138
    Einbeziehung von Forderungen Dritter in den Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 642
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Hamburg, 23.09.2010 - 67g IN 310/10
    Auszug aus LG Hagen, 01.07.2011 - 9 O 191/10
    Wie bereits dargelegt heißt es in der Begründung zum Regierungsentwurf (BT-Drucks. 16/6140, S. 56): Durch die Formulierung 'Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen' wird der bisherige § 32a Abs. 3 S.1 GmbHG in personeller (Dritte) und sachlicher Hinsicht übernommen." (vgl. AG Hamburg, Beschluss vom 23.09.2010 - 67g IN 310/10 zitiert nach juris).
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 108/07

    Keine Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln bei gesellschaftsrechtlicher

    Auszug aus LG Hagen, 01.07.2011 - 9 O 191/10
    Nach der bisherigen - ständigen Rechtsprechung - des Bundesgerichtshofes fanden die eigenkapitalersetzenden Regelungen, also auch § 32a Abs. 3 GmbHG Anwendung, wenn ein Gesellschafter an der Darlehen nehmenden und an der Darlehen gebenden Gesellschaft beteiligt ist und auf die Gewährung oder den Abzug der Kredithilfe an das andere Unternehmen bestimmenden Einfluss ausüben kann, insbesondere dem Geschäftsführungsorgan der Hilfe gewährenden Gesellschaft entsprechende Weisungen erteilen kann (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1134 LS).
  • BGH, 17.02.2011 - IX ZR 131/10

    Insolvenzverfahren: Gleichstellung des von einer nahestehenden Person des

    Auszug aus LG Hagen, 01.07.2011 - 9 O 191/10
    Dies ergibt sich insbesondere aus der Regierungsbegründung zu § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO, wonach mit der vorgenannten Formulierung der bisherige § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG in personeller (somit der "Dritte") als auch sachlicher Hinsicht übernommen werden sollte (vgl. BGH, NJW 2011, 1503; Poepping, BKR 2009, 150; Begr. RegE. ZIP 2007, Beilage zu Heft 23, S. 32).
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